Weil Talent und Leidenschaft nicht an einem Kontostand enden sollten. Hier steht, was uns antreibt und nach welchen Regeln wir fördern.
Wir kennen den Moment, in dem ein Racer alles mitbringt und nur das Geld fehlt.
Und wir kennen Unternehmen, die gern helfen würden, aber nie einen einfachen Weg in die Szene gefunden haben. RacerM8 verbindet beide Seiten: ohne Agentur, ohne Hinterzimmer, mit offenen Spielregeln.
Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens hat uns gezeigt, wie viel Rückenwind ohne Vorbedingung bewirken kann. Wir probieren das im Motorsport aus: kostenlose Teilnahme, offene Ziehung, Hilfe dort, wo sie gebraucht wird. Wir sind nicht mit Mein Grundeinkommen e.V. verbunden.
Die Teilnahme kostet Racer nie etwas. Ein Beitrag zum Startfonds kauft keine Gewinnchance.
Öffentliche Ziehung, offenes Voting, belegte Starts. Jede Entscheidung folgt den veröffentlichten Regeln.
Die ersten drei Saisons wollen wir selbst finanzieren. Kein Investor, keine Bedingungen.
Wir erstatten dein nächstes Rennen oder deine Ausrüstung gegen Rechnung. Dazu gibt es eine Trophäe.
Deutschland, Österreich und die Schweiz sind der Anfang, nicht das Ziel. Als Nächstes schauen wir nach Benelux und Frankreich, langfristig auch nach Osteuropa.
Aus RacerM8 soll ein Netzwerk für den Racer-Motorsport werden: Profile, Eventhistorie und Sponsoring an einem Ort. Eine Plattform, die zusammenbringt, was bisher getrennt war.
RacerM8 ist ein Unternehmen von KAYNOS VISION. Dahinter arbeitet eine kleine Crew, die den Sport aus erster Hand kennt.
Baut RacerM8 auf und spricht mit Veranstaltern, Marken und Racern.
Bringt Kontakte zu Unternehmen mit und begleitet Partnerschaften.
Unterstützt beim technischen Aufbau der Plattform.
Du lebst Motorsport und willst RacerM8 ein Gesicht geben? Werde einer unserer Botschafter.
Stand: Oktober 2026. Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an den RacerM8-Förderkategorien "Fan’s Choice", "Aktivster Racer" und "Los-Verlosung".
Veranstalterin ist KAYNOS VISION - Alinda Kayahan (Einzelunternehmen), Speditionstraße 15A, 40221 Düsseldorf, E-Mail: team@racerm8.com ("RacerM8"). Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Meta und wird in keiner Weise von Instagram oder Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Gleiches gilt für die auf racerm8.com genannten Rennserien, Strecken, Veranstalter und Marken; deren Namen dienen nur der Beschreibung.
Ausgeschlossen sind die Veranstalterin sowie Personen, die an der Organisation oder Auswertung der jeweiligen Kategorie beteiligt sind.
Die Bewerbung erfolgt über die von RacerM8 bekanntgegebenen Wege (derzeit über das Bewerbungsformular auf racerm8.com). Beginn und Ende des Bewerbungs- und Voting-Zeitraums einer Saison werden auf racerm8.com rechtzeitig vor Beginn veröffentlicht. Jede Person darf sich pro Saison nur einmal bewerben.
Mit der Bewerbung bestätigst du, dass deine Angaben wahr sind und dass du an den von dir angegebenen Inhalten (z. B. eigene Instagram-Beiträge, Fotos, Videos) die nötigen Rechte hast und darauf erkennbare Personen mit der Nutzung einverstanden sind. Dein Profil wird nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung veröffentlicht. Du kannst sie jederzeit widerrufen; wir nehmen das Profil dann zeitnah offline. Instagram-Beiträge werden ausschließlich über die Einbettungsfunktion von Instagram angezeigt, alle Rechte daran bleiben bei dir.
Anzahl und Höhe der Förderungen sowie Beginn und Ende einer Saison werden vor Saisonbeginn auf racerm8.com bekanntgegeben. Gibt es in einer Kategorie keine berechtigte Bewerbung, kann RacerM8 den Betrag in der Kategorie "Los-Verlosung" vergeben oder in die nächste Saison übertragen.
Sobald der Saison-Topf einen vollen Betrag für diese Kategorie erreicht, erfolgt eine Ziehung, öffentlich nachvollziehbar, aufgezeichnet und im Nachgang veröffentlicht. Füllt sich der Topf innerhalb einer Saison mehrfach, wird entsprechend mehrfach gezogen. Es werden ausschließlich Namen verifizierter Bewerber:innen einbezogen, unabhängig davon, ob eine Person selbst einen Unterstützungsbeitrag geleistet hat.
Der Startfonds (in diesen Bedingungen auch "Saison-Topf") wird von RacerM8 vorfinanziert und kann durch freiwillige Unterstützungsbeiträge Dritter (z. B. Community oder Sponsoren) wachsen. Unterstützungsbeiträge sind keine Spenden im steuerrechtlichen Sinne; RacerM8 ist keine gemeinnützige Organisation und kann keine Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen. Ein Unterstützungsbeitrag begründet keine Teilnahme, keine Gewinnchance und keinen Anspruch auf eine Gegenleistung. Beiträge gehen in das Vermögen von RacerM8 über und werden für Förderungen nach diesen Bedingungen eingesetzt; eine Zuordnung zu einzelnen Personen ist nicht möglich.
Angaben auf racerm8.com zur Finanzierung künftiger Saisons (z. B. "für die ersten drei Saisons") beschreiben unsere aktuelle Planung. Verbindlich sind die für die jeweilige Saison nach Ziffer 4 bekanntgegebenen Förderungen.
Es erfolgt keine Barauszahlung. Die Förderung wird als Kostenübernahme gewährt, gegen Einreichung einer Rechnung für die nächste Rennteilnahme oder für Ausrüstung, bis zur Höhe des ausgelobten Betrags je Kategorie. Die Förderung ist nicht übertragbar. Etwaige steuerliche Pflichten der geförderten Person bleiben unberührt.
Die Rechnung muss auf die geförderte Person ausgestellt sein, Leistungen betreffen, die nach der Benachrichtigung erbracht oder gekauft wurden, und innerhalb von 12 Monaten nach der Benachrichtigung eingereicht werden; danach verfällt der Anspruch. Rechnungen in anderer Währung (z. B. CHF) rechnen wir zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Rechnungsdatum um. Die Erstattung erfolgt per Überweisung an die geförderte Person.
Zusätzlich erhält jede geförderte Person eine Trophäe (Sachpreis ohne Barwert). Übergabe oder Versand stimmen wir mit dir ab.
Für die Kategorien "Fan’s Choice" und "Aktivster Racer" gilt: eine Person kann innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Saisons höchstens einmal gewinnen. Für die Kategorie "Los-Verlosung" gilt diese Beschränkung nicht, da hier bei jeder vollen Runde des Topfs neu und unabhängig gezogen wird.
Gewinner:innen werden von RacerM8 über die bei der Bewerbung angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt und müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung zurückmelden. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, verfällt der Anspruch auf die Förderung; in der Kategorie "Los-Verlosung" wird dann neu gezogen. Die Namen von Gewinner:innen werden nur mit deren Einwilligung veröffentlicht.
RacerM8 kann Personen von der Teilnahme ausschließen und eine bereits zugesagte Förderung zurückfordern, wenn sie falsche Angaben machen, gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Ergebnis manipulieren oder zu manipulieren versuchen.
RacerM8 behält sich vor, eine Kategorie aus wichtigem Grund (z. B. technische Störungen, Manipulation, rechtliche Gründe) zu unterbrechen oder zu beenden. Bereits verbindlich zugesagte Förderungen bleiben davon unberührt. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen gelten nur für künftige Saisons; für eine laufende Saison gilt die zum Zeitpunkt der Bewerbung veröffentlichte Fassung.
RacerM8 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du vertrauen darfst) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Förderung ist eine finanzielle Unterstützung. RacerM8 ist weder Veranstalterin der Rennen oder Trackdays noch Team oder Betreiberin von Fahrzeugen. Für die Rennteilnahme gelten ausschließlich die Regeln, Versicherungsbedingungen und Haftungsvereinbarungen der jeweiligen Veranstalter.
Die im Rahmen der Bewerbung und Verifizierung verarbeiteten Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieser Aktion verwendet. Details findest du in der Datenschutzerklärung.
Aus der Bewerbung allein entsteht kein Anspruch darauf, in einer Kategorie ausgewählt zu werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hast du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder der Schweiz, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften deines Aufenthaltsstaats unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.